Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
 

Übungsfall 5: "Einkaufen im Internet"
(anwaltsorientierte Juristenausbildung)

Sachverhalt:

Frau A wendet sich an RA Winkel mit folgendem Anliegen:

Sehr geehrter Herr Winkel,

ich bin alleinerziehende Mutter. Mein Mann hat mich vor 10 Jahren mit meinem damals 4 Jahre alten Sohn Jonas sitzen lassen. Jetzt aber zu meinem Problem: Seit einiger Zeit nutze ich den Service des örtlichen Kaufhauses Mirakel, das Waren ins Haus liefert. Die Bestellung erfolgt über das Internet. Das Kaufhaus hat mir einen Benutzernamen und ein persönliches Passwort zugeteilt. Da ich immer sehr beschäftigt bin, beauftrage ich meist meinen Sohn, die jeweiligen Bestellungen über meinen E-Mail-Account aufzugeben. Auf diesem Wege habe ich bisher hauptsächlich Lebensmittel, aber auch Haushalts- und Geschenkartikel, einmal sogar einen günstig angebotenen Farbfernseher erworben. Am Ende des Monats erhalte ich dann eine Rechnung über den aufgelaufenen Betrag, den ich bislang stets anstandslos beglichen habe.

Heute hat sich jedoch herausgestellt, dass es ein Fehler war, meinem Sohn Benutzernamen und Passwort anzuvertrauen. Jonas hat nämlich eigenmächtig unter meinem Namen einen tragbaren CD-Player sowie mehrere CD´s für insgesamt EUR 200,00 bestellt und dabei gehofft, dass mir diese Posten in der monatlichen Gesamtabrechnung nicht auffallen werden. Jonas hat die Bestellung bereits vor 3 Wochen aufgegeben. Zunächst ist mir in der Tat auch nichts aufgefallen, zumal das Kaufhaus auch nicht per E-Mail die Bestellung bestätigt hat. Den Liefertermin hat Jonas bewusst auf den Donnerstag - 2 Tage nach seiner Bestellung - gelegt, um die Lieferung selbst in Empfang nehmen zu können, da ich Donnerstags den ganzen Tag arbeite und deshalb nicht zu Hause bin.

Jetzt habe ich jedoch die Bestellung von Jonas in der heute eingegangenen Monatsabrechnung entdeckt und meinen Sohn zur Rede gestellt. Natürlich habe ich auch sofort beim Kaufhaus Mirakel angerufen und die Bestellung storniert. Der zuständige Mitarbeiter sagte mir jedoch, dass das Kaufhaus auf der Zahlung des Kaufpreises bestehen müsse. Es sei nämlich überhaupt nicht erkennbar gewesen, dass nicht ich, sondern mein Sohn die Bestellung aufgegeben habe. Was soll ich tun?

Mit freundlichen Grüßen

A

Welchen Rat wird RA Winkel seiner Mandantin geben ?

Welche Informationen benötigt RA Winkel hierzu noch von Frau A ?

zurück